Gibt es bei Zuwiderhandlungen des Reglements Strafen?

Die Wettkampfleitung, Jury und Postenchefs können die Teilnehmer für Vergehen gemäss folgender Tabelle mit sofortiger Wirkung oder nach dem Wettkampf disqualifizieren:

  • Abkürzungen oder Verlassen der vorgegebenen Strecke

  • Unsportliches Verhalten

  • Wegwerfen (absichtlich) von Abfällen ausserhalb der Verpflegungszonen durch einen Läufer oder einen seiner Begleiter

  • Schwindel: Verwendung von Verkehrsmitteln, Startnummerntausch etc.

  • Fehlen der elektronischen Chips

  • Nichtbeachtung einer Anweisung des Veranstalters, Streckenchefs, Postenchefs, Arztes oder Sanitäters

Jedes andere im Reglement fehlende Vergehen, wird gemäss Entscheid der Wettkampfjury bestraft.

Bei einer Disqualifikation erfolgt keine Rückerstattung des Startgeldes.