Gibt es bei Zuwiderhandlungen des Reglements Strafen?
Die Wettkampfleitung, Jury und Postenchefs können die Teilnehmer für Vergehen gemäss folgender Tabelle mit sofortiger Wirkung oder nach dem Wettkampf disqualifizieren:
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Abkürzungen oder Verlassen der vorgegebenen Strecke
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Unsportliches Verhalten
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Wegwerfen (absichtlich) von Abfällen ausserhalb der Verpflegungszonen durch einen Läufer oder einen seiner Begleiter
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Schwindel: Verwendung von Verkehrsmitteln, Startnummerntausch etc.
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Fehlen der elektronischen Chips
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Nichtbeachtung einer Anweisung des Veranstalters, Streckenchefs, Postenchefs, Arztes oder Sanitäters
Jedes andere im Reglement fehlende Vergehen, wird gemäss Entscheid der Wettkampfjury bestraft.
Bei einer Disqualifikation erfolgt keine Rückerstattung des Startgeldes.